BuyOut – Bildrechte / Nutzungsrechte
Das vertraglich festgehaltene Nutzungsrecht, das der Auftraggeber erwirbt, um Bild- und/oder Videomaterial in einem festgelegten Zeitraum für bestimmte Zwecke nutzen zu dürfen, bezeichnet man als BuyOuts.
Das vertraglich festgehaltene Nutzungsrecht, das der Auftraggeber erwirbt, um Bild- und/oder Videomaterial in einem festgelegten Zeitraum für bestimmte Zwecke nutzen zu dürfen, bezeichnet man als BuyOuts.